Wegweisendes Urteil zum Handelsvertreterausgleichsanspruch für Kapitalanlagen- und Versicherungsvermittler

Mit Urteil vom 30.07.2014 (nicht rechtskräftig) sprach das Landgericht Hannover einem ehemaligen Handelsvertreter des Postbank Konzerns einen Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, der seiner Höhe nach, die letztjährigen Provisionseinnahmen um rund 50 % übersteigt. Der Handelsvertreter wurde von Peres & Partner vertreten

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