Vermittlervereinigung ehemaliger Vermittler der Infinus IKP

Die Gemeinschaft vertritt ausschließlich die Interessen von ehemaligen Vermittlern der Infinus AG Ihr Kompetenzpartner (nachfolgend „IKP“), die von Insolvenzverwalterin Bettina Schmudde respektive der Anwaltskanzlei White and Case in Anspruch genommen werden.

Wie den meisten ehemaligen Vermittlern der IKP bekannt sein dürfte, fordert die Insolvenzverwalterin von den ehemaligen Vermittlern der IKP verschiedene Auszahlungen zurück. Teilweise erreichen die Forderungsbeträge eine sechsstellige Höhe.

Im Zentrum der Auseinandersetzungen steht regelmäßig die Frage, ob Leistungen aus dem sog. Maklerversorgungswerk zurückbezahlt werden müssen. Ferner die Frage, unter welchen Voraussetzungen Provisionen zurückgefordert werden können, wenn bspw. Vorschüsse bezahlt worden sind oder Verträge nachträglich storniert worden sind.

Der meisten von Ihnen dürfte Vermittleranwalt Nikolaus Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner bekannt sein. Er war derjenige Anwalt, der die erste BGH Entscheidung in einem Vermittlerhaftungsprozess eines ehemaligen vertraglich gebundenen Vermittlers der „blauen Infinus“ erstritt. Er vertrat in den damaligen Haftungsprozessen eine Vielzahl von Vermittlern und ist mit dem Gesamtkomplex „Infinus“ vertraut.

Im speziellen vertritt RA Sochurek bereits zahlreiche ehemalige Vermittler der ehemaligen IKP im Zusammenhang mit angeblichen Rückforderungsansprüchen der Insolvenzverwalterin. Ebenfalls führt er in diesem Segment bereits Prozesse und vertritt in diesem Zusammenhang auch einen der Vorstände der IG-Infinus. Die IG Infinus arbeitet im Komplex um die ehemalige IKP mit der Sozietät Peres & Partner zusammen.

Nutzen liegt in der Stärke der Gemeinschaft

Welchen konkreten Nutzen hat der einzelne Vermittler durch einen Beitritt zur Vereinigung? Es werden die Prinzipien des kollektiven Rechtsschutzes ausgenutzt, um dem strukturell bedingten Ungleichgewicht zu Gunsten der Insolvenzverwalterin eine starke Gemeinschaft entgegensetzen zu können, die in kurzer Zeit mutmaßlich kein Informationsdefizit gegenüber der Insolvenzverwalterin mehr haben wird.

  • Zentralisierung von Wissen
  • Sicherstellung des Informationsflusses durch einen Newsletter
  • Bündelung der Interessen
  • Im Falle von Prozessen: Übertragung erfolgreichen Vorbringens und Argumentationslinien auf andere Fälle; “Sammlung” von positiven Urteilen, die anderen Vermittlern zu Gute kommen.
  • Einheitliche Kommunikation gegenüber möglichen Haftpflichtversicherern.
  • Vergünstigte Konditionen bei der rechtlichen Beratung und kostenfreie Erstberatung

Ferner bietet die Sozietät Peres & Partner einen „Zustellungsservice“ an. Es wird die Vertretung gegenüber der Insolvenzverwalterin angezeigt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Forderungsschreiben oder gerichtliche Schreiben direkt an Peres & Partner zugestellt werden, wodurch eine Wahrung aller Fristen während Ihrer bspw. urlaubsbedingten Abwesenheit gewährleistet ist. Der Zustellungsservice ist kostenlos und wird den Mitglieder der Vermittlergemeinschaft lediglich als Option angeboten. Wir stellen den Mitgliedern auf Wunsch eine entsprechende Vollmacht zur Verfügung.

Sowohl der Zustellungsservice wie auch die Mitgliedschaft in der Vermittlergemeinschaft sind kostenlos.

Sie sind durch die Mitgliedschaft selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, der Sozietät Peres & Partner ein Mandat zu erteilen und eine Mandatsbeziehung wird durch die bloße Mitgliedschaft auch nicht begründet.

Die Anmeldung erfolgt einfach über das rechtsseitige Schnellkontaktformular. Falls Sie ein konkretes Anliegen haben, so nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt per E-Mail mit Herrn Rechtsanwalt Sochurek auf, unter der E-Mail-Adresse Nikolaus.Sochurek@peres-partner.com.