Vermittlervereinigung der Vermittler von P&R Containerinvestments

Die Gemeinschaft vertritt ausschließlich die Interessen der nachgenannten Personenkreise (Vermittler von P&R Containerinvestments, Finanzdienstleister und Maklerpools). Sie agiert völlig unabhängig und ist frei von jedweden Interessenkonflikten. Selbstverständlich werden keine Anleger aufgenommen. Hinter der Vermittlergemeinschaft steht der bundesweit renommierte Vermittler- und Prozessanwalt Nikolaus Sochurek von Peres & Partner.

P&R ist insolvent
P&R hat 15. März beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt. Rechtsanwalt Michael Jaffé (München) wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-Gmbh und ebenso für die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH eingesetzt. Für die P&R Container Leasing GmbH übernimmt Philip Heinke das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalter. Bereits am 7. März hatte P&R überraschend und weitgehend ohne Begründung den Vertrieb seiner Produkte eingestellt. Die Vertriebspartner werden aufgefordert weitere Vermittlungen zu unterlassen. Auf der Homepage von P&R ist gegenwärtig überhaupt kein Angebot verfügbar. Presseanfragen werden nicht individuell beantwortet.

Da sich allerdings schon erste Anlegerkanzleien in Position bringen und die Branche die Aktionen von P&R mit Argusaugen überwacht, ist es verständlich, dass man nicht durch übereilte Aktionen oder Presseverlautbarungen die Situation womöglich verschlechtern möchte. Außerdem darf man nicht ungewollt den Anlegerschutzkanzleien neue Nachrichten geben, die diese dann gekonnt in Hiobsbotschaften umwandeln und so die gesamte Verunsicherung noch vergrößern.

Verzögerung bei der Auszahlung
Ferner wurde mit Schreiben vom 27.02.2018 den Kunden mitgeteilt, dass es zu Verzögerungen bei den Auszahlungen kommen würde. Gewisse Unregelmäßigkeiten hatten sich laut der Onlineausgabe von Stiftung Warentest Bereits im Sommer 2017 gezeigt.

P&R ist Marktführer im Bereich der Containerdirektinvestments. Laut Website betreut P&R aktuell ein Volumen von etwa 1,25 Millionen Containereinheiten für über 50.000 Anleger. Die P&R Gesellschaften hätten ausweislich Angaben auf der Homepage von P&R allein in den letzten 10 Jahren ein Containerverkaufsvolumen von deutlich über 7 Mrd. Euro abgewickelt.

In einigen Quellen findet man erste Parallelen zu Magellan, die aus Sicht von RA Sochurek aber verfrüht sind. Magellan fiel Ende 2016 in die Insolvenz, es gelang dem Insolvenzverwalter jedoch, die Container zu veräußern und auf diese Weise für die Anleger einen Großteil des investierten Kapitals zu retten.

„Wir hatten damals erkannt, dass es einen erheblichen Bedarf gab seitens der Vermittler und Vertriebe nach Informationsaustausch. Es war ja ein sog. Massenschadensfall und hatte ein Direktinvestment zum Gegenstand. So einen Fall hatten auch wir damals in unserer Praxis noch nicht.“ Erklärt Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek. „Dafür haben wir jetzt Erfahrung mit der Vertretung und Beratung von Vermittlern im Zusammenhang mit Direktinvestments. Diese kommt uns nunmehr zu Gute. Wir konnten damals auch Prozesserfahrung betreffend Fragen der Vermittlerhaftung bezüglich Direktinvestments in Container gewinnen, was damals noch echtes Neuland war.“

Die Gemeinschaft soll sowohl für

– Vermittler
– Finanzdienstleister und
– Maklerpools

individuelle Hilfestellung bei der Kommunikation mit den Kunden bieten und das richtige Verhalten aufzeigen, um im „Falle der Fälle“ die eignen Haftungsrisiken nicht zu erhöhen. Ferner ist seitens Rechtsanwalt Sochurek auch geplant, unmittelbar Kontakt mit Martin Ebben aufzunehmen, da die Vermittlergemeinschaft trotz ihrer vollständigen Unabhängigkeit, auch in Abstimmung mit P&R agieren möchte.

Grundsätzlich sollten Vermittler sich gegenwärtig der Situation stellen, den Kunden klar machen, dass die Informationen seitens P&R momentan begrenzt sind und man bemüht sei, weitere Hintergründe herauszufinden. Auch die Einschaltung von Anwälten wie im Rahmen der Vermittlergemeinschaft kann den Kunden ein Gefühl der Sicherheit geben, dass ihr Vermittler schon das bestmögliche unternimmt im Sinne seiner Kunden, wenn er sogar Anwälte einschaltet. „Wir wollen in der gegenwärtigen Situation definitiv keine Schwarzmalerei betreiben.

Allerdings können wir gegenwärtig nicht sagen wohin die Reise gehen wird. Daher kann man Vermittlern nur raten, jede Reflexion der damaligen Vermittlungssituation mit den Kunden zu unterlassen. Auch sollten für den Augenblick keine Dokumente rausgegeben werden. Falls ein Anwalt auf den Plan tritt, dann ist ein eigener Anwalt einzuschalten, dasselbe gilt, wenn ein Kunde die Vermittler mit Ansprüchen konfrontiert. Eine solche Kundenbeziehung ist regelmäßig ohnehin nicht mehr zu retten.“ So Sochurek. Außerdem ist der Zusammenschluss in einer Vermittlergemeinschaft unter Anleitung von einem erfahrenen Anwalt aus nachfolgenden Gründen sinnvoll, wobei es gegenwärtig erstmal darum geht, eine Anzahl von Vermittlern zum gemeinsamen Vorgehen bewegen, was üblicherweise leicht gelingt, um dann auch im Markt einen nennenswerten Einfluss zu gewinnen.

Welchen konkreten Nutzen hat der einzelne Vermittler durch einen Beitritt zur Vereinigung?

• Zentralisierung von Wissen
• Sicherstellung des Informationsflusses durch einen Newsletter
• Bündelung der Interessen
• Im Falle von Prozessen: Übertragung erfolgreichen Vorbringens und Argumentationslinien auf andere Fälle; “Sammlung” von positiven Urteilen, die anderen Vermittlern zu Gute kommen.
• Einheitliche Kommunikation gegenüber möglichen Haftpflichtversicherern.
• Vergünstigte Konditionen bei der rechtlichen Beratung und kostenfreie Erstberatung

Welche Pflichten habe ich als Mitglied, welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Sie können sich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von der Vereinigung der Vermittler abmelden. Sie erhalten dann keine Informationen mehr.

Rechtsanwalt Sochurek gründete bereits in der Vergangenheit erfolgreich eine Vielzahl von Vermittlergemeinschaften. Er gilt als erfahrener Vermittleranwalt und ist bekannt für seine Qualitäten als Prozessanwalt (Finanzwelt Printausgabe 05/2017).

Sie sind durch die Mitgliedschaft selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, der Sozietät Peres & Partner ein Mandat zu vergeben und eine Mandatsbeziehung wird durch die Mitgliedschaft auch nicht begründet.
Die Anmeldung erfolgt einfach über das Schnellkontaktformular rechtsseitig. Wenn Sie ein ganz konkretes Anliegen haben oder individuelle Beratung wünschen, so kontaktieren Sie Rechtsanwalt Sochurek bitte unmittelbar unter Nikolaus.Sochurek@peres-partner.com. Nehmen Sie in den Betreff der Mail „P&R Container“ auf und geben Sie Ihre Kontaktdaten an, die Kanzlei setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung.

Präventivberatung

Wir haben für die Vermittler unserer Gemeinschaft ein Paket geschnürt, das Sie vor drohenden Gefahren schützen soll.

Hier mehr dazu erfahren

Nächstes WEBINAR/Telefonkonferenz am 22.11.2018, 16 Uhr

Es wird eine Telefonkonferenz zum Thema P & R stattfinden wird, die ich gemeinsam mit Finanzwelt durchführen werde.
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