Rückabwicklung der von Postbank AG vermittelten Kapitalanlagen

Die Kanzlei Peres & Partner führt gegenwärtig zahlreiche rechtliche Auseinandersetzungen gegen die Postbank AG bzw. die Postbank Finanzberatung AG. Es liegen umfangreiche Erfahrungen aus den geführten Auseinandersetzungen vor. Die Postbank Finanzberatung AG erbrachte durch selbstständige Handelsvertreter Anlageberatungsleistungen. Die vermittelten Anlagen verliefen vielfach nicht den Wünschen der Kunden entsprechend. Es war dabei so, dass die Kunden vielfach nicht erkannten, von einer anderen Gesellschaft als der Postbank AG beraten zu werden. Aufgrund des identischen Namenskerns und des ähnliche gestalteten Logos lag diese Fehleinschätzung aus Sicht der Kunden nahe. Nach unserer Rechtsauffassung bestand für die Postbank AG ebenso wie für die Postbank Finanzberatung AG die Pflicht, Kunden ungefragt über sog. Rückvergütungen aufzuklären. Bei Rückvergütungen handelt es sich um umsatzabhängig bezahlte Vertriebsprovisionen, die seitens der kapitalsuchenden Gesellschaften an die Postbank Finanzberatung AG bezahlt worden sind. Eine Verletzung dieser Pflicht führt grundsätzlich dazu, dass die Postbank AG bzw. die Postbank Finanzberatung AG

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Schadensersatz leisten muss. Aus der Praxis ist bekannt, dass diese Aufklärungspflicht vielfach nicht erfüllt worden sein dürfte. Daneben schilderten Betroffene, dass Ihnen gegenüber die Risiken der Kapitalanlagen nicht richtig aufgedeckt worden oder verharmlost worden seien. Grundsätzlich bestand im Rahmen der Anlageberatung auch die Verpflichtung, die Risiken zutreffend darzustellen. Schadensersatzansprüche richten sich grundsätzlich gegen den Postbankkonzern und nicht gegen einzelne agierende Berater, da es sich in rechtlicher Hinsicht um unternehmensbezogene Geschäfte handelt, mit der Folge, dass die einzelnen Berater nicht unmittelbarer Vertragspartner der Kunden wurden. Die Sozietät Peres & Partner vertritt gegenwärtig die rechtlichen Interessen einer Vielzahl von Kunden und ehemaligen Kunden der Postbank AG und der Postbank Finanzberatung AG. Die in diesen Verfahren gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen mit der Prozessstrategie der Postbank können sich in künftigen Verfahren als wertvoll erweisen. Rechtsanwalt Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner sprach bereits im Handelsblatt und in der Wirtschaftswoche über Fragen der bankrechtlichen Prozessführung. Betroffenen Anlegern ist zu raten, anwaltlichen Rat einzuholen. Hier gilt: Augen auf bei der Anwaltswahl. Kanzleien, die mit Rundschreiben auf Mandantenfang gehen, sind nicht immer die besten Berater. Misstrauen gegenüber unerbetenen Zuschriften ist druchaus erlaubt. Kritische Rückfragen sollten in jedem Fall gestellt werden und der betreffende Anwalt muss die Bereitschaft erkennen lassen, sich mit den Besonderheiten des Einzelfalles zu befassen. Vorsicht gilt grundsätzlich auch bei standardisierten Fragebögen zur Sachverhaltserfassung, da stets die Gefahr besteht, dass der individuelle Einzelfall in den Hintergrund tritt. Rechtsberatung ist kein Massengeschäft.