Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG
Die Vereinigung der Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG vertritt ausschließlich die Interessen der Handelsvertreter oder ehemaligen Handelsvertreter der Postbank Finanzberatung AG.
Gegenwärtig finden dem Vernehmen nach Umstrukturierungen in der Vertriebsstruktur der Postbank Finanzberatung AG statt, von der diverse Hierarchieebenen im Vertrieb betroffen sein werden. Nach Schilderung einer Gruppe engagierter Berater werden kurzfristig neue Verträge an die Handelsvertreter ausgegeben. Diese neuen Verträge beinhalten dem Vernehmen nach eine Klausel, wonach der Handelsvertreter mit Unterschrift seinen Anspruch auf Handelsvertreterausgleich verliert.
Es will daher aus nahe liegenden Gründen wohl erwogen sein, wie man sich hier als Handelsvertreter seinem Prinzipal gegenüber positioniert. Bei der Beendigung oder der Umänderung eines Handelsvertretervertrages sind zahlreiche rechtliche Hürden zu erkennen und richtig zu bewerten.
In der Praxis drehen sich die Fragen häufig um den Handelsvertreterausgleichsanspruch nach § 89 b HGB. Umstritten ist jeweils sowohl die Höhe als auch das Bestehen als solches. Ferner ist regelmäßig die Berechnungsmethode ein Streitpunkt. In den Verträgen der Postbank Finanzberatung AG war vielfach vereinbart worden, dass zur Berechnung des Ausgleichs die sogenannten “Grundsätze” heranzuziehen sind. Eine solche Vereinbarung kann jedoch aus rechtlichen Gründen nicht wirksam getroffen werden. Die Klausel ist nicht wirksam.
Der Kanzlei Peres & Partner liegt ein Rechtsgutachten der Universität München (LMU) vor, das die genaue Berechnungsmethode zur Höhe des Handelsvertreterausgleiches beleuchtet. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurden bereits zahlreiche Fälle bearbeitet. Unter anderen gab es ein Gerichtsverfahren, in welchem das Landgericht Hannover sich der Berechnungsmethode des Gutachtens angeschlossen hat und entsprechend urteilte (Urteil, Landgericht Hannover, Az. 12 O 116/13). Dieses Urteil und die dem Gutachten folgende Berechnungsmethode hielt hinsichtlich der vermittelten Kapitalanlageprodukte auch der Überprüfung durch das Oberlandesgericht stand. Der Prozess richtete sich gegen den Postbank Konzern und ist mir den hier denkbaren Fällen strukturell nahezu identisch. http://www.portfolio-international.de/newsdetails/article/mehr-ausgleichsanspruch-fuer-handelsvertreter-als-gedacht.html
Gegenwärtig bildet die Kanzlei Peres & Partner unter der Federführung des erfahrenen Vertriebsanwaltes Nikolaus Sochurek eine Interessensgemeinschaft der Handelsvertreter des Postbank Konzerns. Ziel ist es hierbei, jedem einzelnen Berater die bestmögliche rechtliche Beratung zu einem vertretbaren Preis anbieten zu können und sich die Grundsätze des kollektiven Rechtsschutzes zu Nutze zu machen. In der Gruppe sind die Handelsvertreter gegenüber dem Konzern in einer deutlich stärkeren Position und können in denkbaren Verhandlungen mit mehr Gericht auftreten. Die Sozietät wird bei der Gründung und Durchführung der Gemeinschaft von einigen engagierten Regionaldirektoren unterstützt. Hintergrundinformationen zu dem von Herrn Rechtsanwalt Sochurek maßgeblich mitgeprägten Thema des kollektive Rechtsschutzes finden Sie hier: http://www.dasinvestment.com/kollektiver-rechtsschutz-so-koennen-sich-finanzberater-besser-vor-klagen-schuetzen/
Hintergrundinformationen zu Herrn Rechtsanwalt Sochurek finden Sie hier:
https://peres-partner.com/lawyers-overview/nikolaus-sochurek/
Herrn Sochurek liegen diverse Urteile (vgl. schon vorstehend) zu der Thematik vor und er verfügt über jahrelange weitreichende Erfahrung im Vertriebsrecht. Zuletzt vertrat er maßgebliche teile des mobilen Finanzvertriebes der Sparkasse München.
Falls Sie zu den Betroffenen Handelsvertretern gehören, so schließen Sie sich der Gemeinschaft unverbindlich an und helfen Sie mit, für sich und Ihren Kollegen eine Position der Stärke für künftige Verhandlungen aufzubauen. Nutzen Sie zur Anmeldung einfach das Kontaktformular, die Anmeldung ist unverbindlich (nachfolgend).
Kostenfreie Telefonkonferenzen zu den grundlegenden Fragen
Es finden zur Thematik zwei kurze Telefonkonferenzen statt, in denen die Gesamtthematik beleuchtet wird und Herr Rechtsanwalt Sochurek auch zu generellen Fragen Stellung nehmen wird. Die Einwahldaten erhalten Sie unmittelbar nach der Anmeldung zur Interessensgemeinschaft.
- Donnerstag der 18.01.2018 19.00 Uhr
- Montag der 22.01.2018 19.00 Uhr
Die Calls werden jeweils etwa 15 bis 20 Minuten dauern, wobei Rechtsanwalt Sochurek im Anschluss für Fragen zur Verfügung stehen wird.
Welchen konkreten Nutzen hat der einzelne Handelsvertreter durch einen Beitritt zur Vereinigung?
- Zentralisierung von Wissen
- Sicherstellung des Informationsflusses durch einen Newsletter
- Bündelung der Interessen
- Im Falle von Prozessen: Übertragung erfolgreichen Vorbringens und Argumentationslinien auf andere Fälle; “Sammlung” von positiven Urteilen, die anderen Handelsvertretern zu Gute kommen.
- Einheitliche Kommunikation
- Vergünstigte Konditionen bei der rechtlichen Beratung und kostenfreie Erstberatung
Welche Pflichten habe ich als Mitglied, welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Sie können sich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von der Vereinigung abmelden.
Wenn Sie Mitglied der Vereinigung sind, dann erklären Sie sich einverstanden, dass die Rechtsanwälte der Kanzlei Peres & Partner Wissen aus möglichen Mandatsbeziehungen in anonymisierter Form zu Gunsten anderer Mitglieder einsetzen.
Sie sind durch die Mitgliedschaft selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, der Sozietät Peres & Partner ein Mandat zu vergeben und eine Mandatsbeziehung wird durch die Mitgliedschaft auch nicht begründet.