Vermittlervereinigung der Abmahnopfer der Fidentus GmbH / Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Gemeinschaft vertritt ausschließlich die Interessen von Finanzdienstleistern respektive Anlagevermittlern, die von der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (nachfolgend “Fareds”) mit Abmahnungen wegen vermeintlich wettbewerbswidrigen Verhalten konfrontiert werden. Auftraggeber bzw. Mandant von Fareds ist in allen uns bekannten Fällen die Fidentus GmbH.

Den Kanzleien Dr. Roller & Partner sowie Peres & Partner liegen jeweils Schreiben der Kanzlei Fareds vor, in welchen Fareds anzeigt, die Fidentus GmbH zu vertreten. Diese Schreiben richten sich jeweils gegen Vermittler, die eine Erlaubnis nach § 34 f GewO besitzen und durch einen Hinweis auf Honorarberatung angeblich einen Wettbewerbsverstoß begangen haben sollen, weil sie nicht im Besitz einer Erlaubnis nach § 34 h GewO seien.

Die federführenden Anwälte beider Sozietäten, Thomas Elster (Dr. Roller & Partner) sowie Nikolaus Sochurek (Peres & Partner) sind der Auffassung, dass die Abmahnungen unrechtmäßig sind und die in den Abmahnungen vertretene Rechtsauffassung, wonach die Verwendung des Begriffes Honorarberatung oder ähnlicher Begriffe einen Wettbewerbsverstoß darstellen würde, wenn keine Zulassung nach § 34 h GewO vorliegt, nicht haltbar sei.

Zunächst folgt dies aus einer systematischen Betrachtung. § 34 h Abs. 2 Satz 1 GewO normiert, dass der Betreffende kein Gewerbe im Sinne des § 34 f Abs. 1 GewO ausüben dürfe. In § 34 f GewO fehlt jedoch eine korrespondierende Regelung. Es gibt also schon aufgrund der systematischen Betrachtung kein dahingehendes Verbot für einen Vermittler, der keine Zulassung nach § 34h GewO inne hat, auch Honorarberatung im Einzelfall anzubieten.

Diese Auffassung wird auch in der juristischen Fachliteratur vertreten.

Wir sind daher der Auffassung, dass die Abmahnungen unrechtmäßig sind. Nach dem von uns gewonnen Eindruck, handelt es sich um eine sog. „Abmahnwelle“, weshalb auch im Raume steht, dass die Abmahnungen als solche rechtsmissbräuchlich sein könnten, Indizien hierfür bestehen. Betroffenen Finanzdienstleistern bzw. Vermittlern kann nicht geraten werden, die geforderten Unterlassungserklärungen respektive Schadensersatzansprüche oder Anwaltskosten der Anspruchstellerseite zu bezahlen. Es wird dazu geraten, sich gegen diese Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Die hiesige Vermittlergemeinschaft soll Vermittlern hierfür individuelle Hilfestellung geben und eine qualitativ hochwertige Vertretung im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Bereich sicherstellen. Ziel ist es hierbei, auch die Grundsätze des kollektiven Rechtsschutzes zu Gunsten der Vermittler zu nutzen, weshalb es sinnvoll erscheint, wenn die betroffenen Vermittler sich zusammenschließen. Die Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes bestehen im Wesentlichen in der Zentralisierung von Wissen, der Sicherstellung des Informationsflusses durch einen Newsletter, die Bündelung der Interessen sowie im Falle von Prozessen die Übertragung erfolgreichen Vorbringens und erfolgreicher Argumentationslinien auf andere Fälle. Ferner kommen vergünstigte Konditionen für die außergerichtliche Vertretung in Betracht.

Unter Fehlerführung von Rechtsanwalt Sochurek wurde von Peres & Partner bereits ein solcher Prozess geführt, weshalb auf entsprechendes Erfahrungswissen zurückgegriffen werden kann, auf das natürlich auch Herrn Rechtsanwalt Elster von der Kanzlei Dr. Roller & Partner zurückgreifen kann.

Sowohl die Kanzlei Dr. Roller & Partner als auch die Kanzlei Peres & Partner sind bekanntermaßen auf die Vertretung von Vermittlern und Finanzdienstleistern spezialisiert. Beide Kanzleien haben auch sehr umfangreiche Erfahrungen in der Prozessführung.

Sie sind durch die Mitgliedschaft selbstverständlich nicht dazu verpflichtet, einer der beiden Sozietäten ein Mandat zu erteilen und eine Mandatsbeziehung wird durch die bloße Mitgliedschaft auch zu keiner der beiden Sozietäten begründet.

Die Anmeldung erfolgt einfach über das rechtsseitige Schnellkontaktformular. Falls Sie ein konkretes Anliegen haben oder unmittelbar eine Vertretung durch eine der Kanzleien wünschen, so nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt per E-Mail mit Herrn Rechtsanwalt Sochurek auf, unter der E-Mail-Adresse Nikolaus.Sochurek@peres-partner.com. Die beiden Sozietäten werden im Einzelfall entscheiden, welche Sozietät die Beratung respektive Vertretung des jeweils betroffenen Finanzdienstleisters übernimmt.