Auch in Dresden: Wenig Erfolgsaussichten für Klagen gegen Infinus-Vermittler

Vertraglich an die Infinus AG gebundene Anlagevermittler können weiter drauf hoffen, von Anlegern nicht persönlich in die Schadensersatzpflicht genommen werden zu können. Nach der Klageabweisung gegen einen Vermittler durch das Landgericht Itzehoe hat nun auch die mit dem Infinus-Komplex im Wesentlichen betraute 9. Zivilkammer des Landgerichts Dresden deutliche Signale gesendet. Es war erkennbar, dass er in der mündlichen Verhandlung im Wesentlichen der Argumentation der von Peres und Partner vertretenen Beklagtenseite folgte. Erst vor kurzem hatte das Landgericht Itzehoe die Klage gegen einen Infus-Vertreter voll umfänglich abgewiesen.

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