Kaum Haftungsverdacht für Infinus-Vermittler

Diese Nachricht dürfte viele Infinus-Vermittler beruhigen: Nachdem für sämtliche INFINUS-Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, befürchten viele Vermittler der INFINUS-Produkte, dass Schadensersatzklagen auf sie zukommen könnten. Klagen sind auch bereits anhängig. Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek von der Kanzlei Peres & Partner, München sieht keinen Grund zur Panik: „Meiner Meinung nach stehen die Vermittler nicht in der Haftung. Dies ist eine Folge der in Stellvertretung der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut als Haftungsdach durchgeführten Beratung“.